ADR-Bescheinigung

ADR ist die Abkürzung für das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Im ADR sind Vorschriften für die Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut im Straßenverkehr enthalten. Die ADR-Bescheinigung ist ein Gefahrgutführerschein, mit dem es erlaubt ist, Gefahrgut auf der Straße zu befördern.

Bestimmte Stückgut- und Tankfahrzeugführer unterliegen der Pflicht, einen Gefahrgutführerschein zu absolvieren. Von der Industrie- und Handelskammer werden Lehrgänge zur ADR-Schulung in der Regel genehmigt. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer die ADR-Bescheinigung.

Prüfung zum Erwerb der ADR-Bescheinigung

Der Basiskurs und verschiedene Aufbaukurse enden mit einer schriftlichen Prüfung und dürfen, im Falle des Nichtbestehens, einmal ohne den erneuten Besuch der Schulung wiederholt werden. Die Dauer der Prüfung für Basiskurs und Aufbaukurse der Erstschulung beträgt derzeit je nach Kurs entweder 30 Minuten oder 45 Minuten. Von 30 Fragen dürfen maximal 5 Fragen falsch beantwortet werden.

Gültigkeit der ADR-Bescheinigung

Ab dem Zeitpunkt, wenn die ADR-Bescheinigung ausgestellt wurde, ist sie fünf Jahre gültig. Um die Bescheinigung verlängern lassen zu können, muss ein Gefahrgutfahrer aufs Neue erfolgreich an einer Schulung teilnehmen. Diese Schulung muss vor Ablauf der zuletzt ausgestellten Bescheinigung erfolgreich absolviert werden. Für den Auffrischungskurs ist derzeit eine Prüfungsdauer von 30 Minuten angesetzt. Die Schulung für eine Fortbildung dauert in der Regel eineinhalb Tage.

In Deutschland werden die Papierführerscheine seit dem 1. Januar 2013 durch ADR-Cards (Scheckkarten) ersetzt. Die Änderung zu Scheckkarten ist international durch die Änderung des Kapitels 8.2 ADR vorgeschrieben. Allerdings dürfen mit der ADR-Bescheinigung nicht alle Gefahrgutklassen transportiert werden. Inhaber der Bescheinigung dürfen nur Güter der Gefahrgutklassen zwei bis sechs sowie acht und neun transportieren.

Mehr Informationen zu Gefahrgutklassen erhalten Sie unter Gefahrgut.

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