Vollentnahme

(engl. Complete retrieval) ist die Vorgabe, bei einer Auslagerung immer die gesamte Lagereinheit zu entnehmen, auch wenn die Anforderungsmenge kleiner ist. Diese Regelung wird beispielsweise in Produktionsbetrieben angewandt, wenn die stückgenaue Beistellung nicht möglich oder sinnvoll ist, z. B. bei geringwertigen Normteilen. Das Verfahren schließt jedoch Rücklagerungen von Restmengen nicht aus.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML