Terminal

1. ist ein Ein- und Ausgabegerät, über das ein Bediener interaktiv mit einem Datenverarbeitungssystem kommuniziert. Mindestbestandteile sind ein Anzeigemedium (Bildschirm, LCD-Anzeige, Display usw.) und ein Eingabemedium (Tastatur, Bedienungstasten, Scanner usw.). — 2. bezeichnet einen Umschlagplatz für Güter, z. B. Containerterminal, Hafenterminal, Bahnterminal etc.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML