Schlankheit

(engl. Slenderness) bezeichnet das Verhältnis von der Höhe eines Stapels zur Schmalseite der Stapelgrundfläche. Die Schlankheit darf laut BG-Regel 234 nicht größer als 6 (6 zu 1) sein, um die Kippsicherheit eines Stapels von Lagereinheiten (Lagergeräten) zu gewährleisten.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML