International Commercial Terms

(abgek. INCOTERMS) sind Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Die zurzeit gültige Fassung ist von 1990. Darin sind Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers festgelegt. Inbesondere folgende Punkte werden darin geregelt:

  • Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer sowie der Gefahrübergang
  • Beschaffung der Dokumente
  • Übergang der Sorgepflicht

Die 13 gültigen Lieferklauseln sind in vier Gruppen unterteilt:

  • E-Klausel: Der Exporteur ist von jeglichen Kosten für Transport und Abfertigung der Ware befreit.
  • F-Klauseln: Der Exporteur entledigt sich seiner Verantwortung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Die Kosten des Haupttransports trägt der Importeur.
  • C-Klauseln: Der Exporteur trägt den Hauptteil der Transportkosten.
  • D-Klauseln: Der Exporteur übernimmt Kosten und auch Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML