Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

(abgek. GoB) besitzen keine Gesetzeskraft, aber beinhalten allgemein anerkannte Regeln zur Buchführung und Bilanzerstellung:

  • Übersichtlichkeit: die Buchführung muss klar und übersichtlich sein;
  • Vollständigkeit und Ordnung: z. B. im Sinne ordnungsmäßiger Erfassung aller Geschäftsvorfälle;
  • Richtigkeit: z. B. im Sinne der Erfassung und Nachverfolgbarkeit von Fehlbuchungen;
  • u. v. a. m.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML