Gefahrgut

(engl. Hazardous goods) wird im deutschen Recht über die Gefahrgutverordnung für die einzelnen Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff. usw. definiert. G.lager im Verkehrsbereich gibt es in diesem Sinne nicht. G. werden transportiert. Vgl. Gefahrstoff.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML