Fulfillmentvertrag

ist in der Regel ein Kontraktlogistikvertrag, häufig mit Bestandteilen des Kaufrechts, nämlich Übernahme der Bestellung nebst logistischer Abwicklung bis zur Kundenbelieferung für den Auftraggeber. Ein solcher Vertrag ist bei kompletter Abwicklung der logistischen Funktionen jedoch auch ohne Kaufrechtsteile als F. anzusehen. Hauptanwendungsbereich für F. ist E-Commerce.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML