EU-Verordnung 178/2002
enthält das generelle Gebot der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, das am 1. Januar 2005 in Deutschland in Kraft trat. Neben diesem generellen Gebot existieren spezielle Rückverfolgbarkeitsgebote (Rindfleischverordnung usw.). Rückverfolgbarkeit im Sinne der Verordnung ist die Möglichkeit, „ein Lebensmittel oder Futtermittel (…) durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen (vgl. Artikel 3 Nr. 15)“;.
Hierzu müssen die Unternehmen in der Lage sein, jeden Vorlieferanten und gewerblichen Abnehmer festzustellen. Dies betrifft nicht nur das Endprodukt, sondern auch die Vorprodukte, Transport-, Verpackungs- und Futtermittel.
„Hierzu müssen die Unternehmen Systeme und Verfahren einrichten, mit denen diese Informationen den zuständigen Behörden auf Aufforderung mitgeteilt werden können.“;
Quelle: logipedia / Fraunhofer IML