Brandschutz
Der Brandschutz ist ein entscheidender Aspekt in der Planung und Realisierung von Lager- und Logistikzentren. Dabei müssen verschiedene Auflagen und Richtlinien berücksichtigt und umgesetzt werden, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.
Es gibt zwei wesentliche Arten von Brandschutzmaßnahmen: aktive und passive. Aktive Maßnahmen umfassen unter anderem Sprinkleranlagen und Brandmeldeanlagen, die darauf abzielen, Brände frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Passive Maßnahmen hingegen beinhalten bauliche Elemente wie Brandabschnitte und Fluchtwege, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern und Personen die sichere Evakuierung zu ermöglichen.
Bei der Planung von Lager- und Logistikzentren müssen die einschlägigen Richtlinien und Vorschriften beachtet werden. Bis zu einer Lagerguthöhe von neun Metern sind die Bestimmungen der Industriebaurichtlinie (InduBau) maßgebend. Ab einer Höhe von neun Metern gelten die Vorgaben der VDI-Richtlinie 3564, die spezielle Empfehlungen für den Brandschutz in Hochregallagern enthält.
Darüber hinaus sind die Richtlinien der Sachversicherer (VdS) sowie die DIN 18230, die sich mit dem baulichen Brandschutz im Industriebau befasst, zu beachten. Diese Vorschriften legen Standards und Anforderungen fest, die bei der Planung und Errichtung von Lager- und Logistikzentren eingehalten werden müssen, um die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.