AETR

Das AETR, Abkürzung für das „Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“, wurde 1970 in Genf geschlossen. Dieses Übereinkommen hat das Ziel, die Arbeitsbedingungen von Fahrzeugbesatzungen im internationalen Straßenverkehr zu regeln und zu harmonisieren.

Das AETR legt detaillierte Vorschriften für verschiedene Aspekte der Arbeitsbedingungen fest, darunter Arbeitszeiten, Ruhepausen, Urlaubsregelungen und andere wichtige Bestimmungen. Es gilt in den Unterzeichnerländern und ist auf den Transport von Gütern und Personen im internationalen Straßenverkehr anwendbar.

Eines der zentralen Ziele des AETR ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen im internationalen Straßentransportsektor sicherzustellen. Indem es einheitliche Regelungen für die Arbeitsbedingungen festlegt, trägt das AETR dazu bei, fairen Wettbewerb und die Sicherheit von Fahrzeugbesatzungen zu gewährleisten.

Im Kontext der Globalisierung und des zunehmenden internationalen Straßenverkehrs spielt das AETR eine bedeutende Rolle bei der Förderung von Standards und der Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnerländern.