Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Lager und in der Intralogistik

Laut der PSA-Benutzungsverordnung dient persönliche Schutzausrüstung dazu, dass Beschäftigte sich vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit schützen, indem sie sie benutzen beziehungsweise tragen; dazu gehört auch entsprechende Zusatzausrüstung. Gefährdungen können einerseits ausgehen von Stoffen und Materialien, mit denen man während der Arbeit direkt oder indirekt konfrontiert ist und andererseits können beispielsweise auch Arbeitsabläufe und räumliche Gegebenheiten am Arbeitsplatz eine Gefährdung darstellen. Durch eine PSA sollen Restgefährdungen auf personenbezogener Ebene minimiert oder gar völlig ausgeschlossen werden. Persönliche Schutzausrüstungen müssen dabei von Arbeitgeberseite bereitgestellt werden.

PSA und das STOP-Prinzip

Die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG der Europäischen Union wird in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt. Durch die darin vorgegebene Gefährdungsbeurteilung sollen Arbeitsbedingungen beurteilt werden. Diese umfassen nicht nur Gefährdungen durch chemische, physikalische und biologische Einwirkungen; stattdessen wird auch betrachtet, wie Arbeitsabläufe, Arbeits- sowie Fertigungsverfahren und deren Zusammenwirken mögliche Gefährdungen ergeben, genauso wie eine nicht ausreichende Unterweisung und Qualifikation der Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz respektive jede Tätigkeit durchgeführt werden.

Aus der EU-Rahmenrichtlinie und den jeweiligen nationalen Gesetzen lässt sich das STOP-Prinzip ableiten. Es wird auch als STOP-Hierarchie, -Rangfolge oder -Reihenfolge bezeichnet, da die Relevanz der einzelnen Punkte die Reihenfolge der Umsetzung vorgibt. Das bedeutet, dass bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen auf Basis der vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung eine Hierarchie respektive Reihenfolge zu beachten ist. Die persönliche Schutzausrüstung bildet dabei den letzten Punkt. Das heißt, eine PSA ist auszuwählen und einzusetzen, nachdem den anderen drei Punkten des STOP-Prinzips umfassend Rechnung getragen wurde. Alle vier Punkte lauten wie folgt:

  • S wie Substitution
  • T wie Technik
  • O wie Organisation
  • P wie Persönliche Maßnahmen respektive Personenbezogene Maßnahmen

Substitution bedeutet, das ein Gefährdungsfaktor ersetzt wird durch etwas, das keine Gefährdung darstellt oder das Gefährdungspotenzial mindert.

Technische Maßnahmen dienen dazu, Menschen von der Gefährdung zu trennen. Das kann beispielsweise räumlich geschehen oder durch Vorrichtungen, die dies leisten. Auch hier gibt es eine Rangfolge gemäß der Wirksamkeit. Entsteht beispielsweise bei einer Maschine während ihres Betriebs ein gesundheitsschädliches Gas, so sollte erst versucht werden, das System geschlossen zu halten, damit das Gas nicht entweichen kann und von den Maschinenbedienern getrennt bleibt. Weniger wirksam wäre die nächste Option, das Gas an der Maschine abzusaugen. Die Maßnahme mit der geringsten Wirksamkeit wäre dann noch, für eine Entlüftung und Belüftung des Arbeitsplatzes zu sorgen.

Zu den organisatorischen Schutzmaßnahmen zählen zum Beispiel Wartungspläne von Maschinen, Arbeitszeitregelungen oder auch Betriebsanweisungen.

Personenbezogene Maßnahmen sind einerseits diverse persönliche Schutzausrüstungen und andererseits  das Durchführen von Unterweisungen innerhalb der Belegschaft.

Eine Kombination einzelner Maßnahmen auch und insbesondere der verschiedenen Hierarchien ist nicht nur möglich, sondern oftmals auch zwingend. So ist eine technische Maßnahme nur von dauerhafter Sicherheit in Verbindung mit einer organisatorischen Maßnahme in Form eines Wartungsplans.

Vereinfachtes Beispiel zum STOP-Prinzip:

Eine Werkhalle hat eine Galerie auf drei Metern Höhe, die zur Lagerung von selten benötigten Kleinteilen genutzt wird. Die Galerie erreichte man bisher nur über eine Leiter. Die Gefährdungsbeurteilung ergab, dass die Gefahr eines Sturzes von der Leiter sehr hoch ist, weshalb folgende Maßnahmen ergriffen wurden:

  • Die Leiter wird durch eine fest installierte Treppe ersetzt. (Substitution)
  • An der Treppe wird ein hohes Geländer inklusive Handlauf angebracht, damit man nicht herunterfallen kann. (Technische Maßnahme)
  • In der Betriebsanweisung wird festgeschrieben, dass man die Treppe nur begehen darf, wenn eine Hand am Handlauf bleibt und dass die Treppe gleichzeitig nur von einer Person begangen werden darf. (Organisation)
  • Die Belegschaft des Lagers wird unterwiesen, wie die Treppe zu benutzen ist, wenn etwas von der Galerie benötigt wird. Darüber hinaus darf die Treppe nur betreten werden, wenn rutschfeste Sicherheitsschuhe und griffige Gummihandschuhe getragen werden, damit ein Abrutschen von der Treppe verhindert wird. (Personenbezogene Maßnahmen durch Unterweisung und PSA)

Was schützt eine PSA und vor was schützt eine PSA?

Persönliche Schutzausrüstungen bewahren einerseits einzelne Körperteile vor Schäden und andererseits schützen sie vor umfassenden Gefahren wie beispielsweise Ersticken, Ertrinken oder Stürzen und Abstürzen. Daraus folgend ergeben sich diverse Schutzbereiche wie zum Beispiel: Atemschutz, Kopfschutz, Augenschutz, Gehörschutz, Fußschutz, Stechschutz, Hautschutz und Schutzkleidung allgemein. Auch Personen-Notsignalanlagen, bestehend aus tragbaren Personen-Notsignal-Geräten in Verbindung mit einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale, gehören zu persönlicher Schutzausrüstung.

Gängige PSA in der Intralogistik

Auch im Lager und in der Intralogistik allgemein können nicht alle Risiken durch Substitution, Technik und Organisation verhindert beziehungsweise genügend minimiert werden, weshalb entsprechende PSAs getragen werden müssen. Generell gilt aber, dass Arbeitsabläufe sicher sein müssen, was von der konkreten Arbeitsumgebung und den dort vorhandenen Stoffen und Materialien abhängt. Beispielsweise ist eine PSA anders beschaffen bei öligen Arbeitsbedingungen als bei feuchten. Allgemein kommen in intralogistischen Bereichen insbesondere die folgenden PSAs zum Einsatz:

  • Kopfschutz (Das sind vor allem alle Arten von Schutzhelmen, die wirksamen Schutz gegen herabfallende Gegenstände und vor Kopfverletzungen bei Stürzen bieten)
  • Augenschutz (Visiere bei Schutzhelmen und Brillen, die verhindern, dass die Augen mit festen Partikeln oder chemischen Substanzen in Berührung kommen; aber auch ultraviolette Strahlung sowie Aerosole und Gase gehören hier zu den Gefährdungen, die vermieden werden sollen)
  • Gehörschutz (Ohrstöpsel und andere Ausrüstung, die den persönlichen Lärmpegel dämpfen)
  • Handschutz (Sicherheitshandschuhe, die unter öligen, trockenen oder feuchten Bedingungen ausreichend Griffigkeit bieten und dazu vor Quetschungen, Verätzungen, Schnitten oder Stichen schützen)
  • Fußschutz (Schutz vor herabfallenden Gegenständen sowie dem Treten auf spitze Gegenstände. Darüber hinaus auch Verringerung der Ermüdung des Fußes und Vermeidung von Erkrankungen des Fußes durch langes Stehen oder Gehen)
  • Schutzkleidung (Spezielle Kleidung, die vor Verätzungen, Verbrennungen, Schnitten, Stichen und anderen schädlichen Einwirkungen schützt; aber auch Kleidung, die vor allem der besseren Sichtbarkeit dient wie grell leuchtende oder hell reflektierende Westen)

Wichtige Kriterien bei der Nutzung von PSA

  • Persönliche Schutzausrüstungen müssen vom Arbeitgeber am Einsatzort funktionsbereit zur Verfügung gestellt werden.
  • Die auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ausgewählte PSA muss bei der entsprechenden Tätigkeit respektive am entsprechenden Arbeitsplatz getragen werden.
  • Die PSA muss dem Stand der Technik entsprechen, darf also nicht veraltet sein und sie muss die CE-Kennzeichnung haben. Dies stellt sicher, dass die Gefährdung während der Tätigkeit auf ein geringes Restrisiko minimiert wird. Dazu zählen nicht nur die technischen Eigenschaften der PSA wie zum Beispiel die Schnittfestigkeit bei Sicherheitshandschuhen, sondern auch weitere Kriterien wie beispielsweise ergonomische Aspekte (Passgenauigkeit, Passform, Gewicht, Handhabbarkeit).
  • Eine PSA darf nur so lange in Gebrauch sein, wie ihre Funktionstüchtigkeit und somit ihre Schutzwirkung besteht.
  • Es muss eine ausreichende Anzahl persönlicher Schutzausrüstung vorhanden sein.
  • Abhängig von der jeweiligen PSA muss diese auch gewartet werden. Dementsprechend wird dies von den Benutzern selbst oder von externen Fachfirmen durchgeführt.
  • PSAs müssen durch die Benutzer einer Sicht- beziehungsweise Funktionsprüfung unterzogen werden, die vor jeder Benutzung stattfindet und augenscheinliche Mängel aufdecken soll.

Zusammenfassung

In einem Lager und in der Intralogistik allgemein lassen sich viele Gefährdungen im Arbeitsalltag vor allem durch eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) vermeiden oder minimieren. Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung muss die PSA arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellt werden und arbeitnehmerseitig getragen werden. Sie schützt Benutzer vor einem einzigen Risiko oder mehreren verschiedenen Risiken, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden. Die PSA bildet in einer Reihenfolge an Maßnahmen, die auch STOP-Prinzip genannt wird, das final umzusetzende Mittel auf einer persönlichen respektive personenbezogenen Ebene.

 

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