Warum AGB in der Logistikbranche?

Schon mit der Abkürzung tun sich viele schwer. AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Landläufig verstehen die Meisten darunter wohl das berühmte „Kleingedruckte“, meist auf der Rückseite von Angeboten oder Bestellbestätigungen aufgedruckt. Vielleicht kennt manch einer AGB auch von der Reinigung um die Ecke, die hinter der Ladentheke ein riesiges Schild aufgehängt hat, auf dem steht warum man eigentlich nichts dafür können will, wenn die Klamotten nicht mehr so zurückkommen, wie man sie gebracht hat.

Doch AGB sind mehr und sie sind wichtig.

AGB nennt der Jurist alle Vertragsklauseln, die mehr als einmal verwendet werden sollen. Es genügt also schon die bloße Absicht der Mehrfachverwendung durch den Verwender, also denjenigen, der die Vertragsklausel in den Vertrag schreibt. Nur bei rein individuellen Vertragsbestimmungen, die ganz speziell auf einen bestimmten Fall und ein bestimmtes Rechtsgeschäft mit einem bestimmten Vertragspartner hin formuliert wurden, liegen im Umkehrschluss also keine AGB vor. Damit sind so gut wie alle Verträge auch Allgemeine Geschäftsbedingungen, also AGB.

Warum haben fast alle Unternehmen eigene AGB? Weil sie damit – sehr eingeschränkt, aber immerhin – die bestehende Rechtslage zu ihren Gunsten verändern können oder aber, weil im Gesetz nicht geregelte Sonderkonstellationen so geregelt werden können und man bei Streit damit schneller klären kann, was gewollt war. Auch und gerade für die Logistikbranche ist das Thema nicht zu unterschätzen. Immerhin gilt es, die teils enormen Haftungsrisiken abzumildern und die Behandlung der oftmals sehr spezifischen Problemstellungen im Logistikbereich, die im Gesetz nicht berücksichtigt sind, zu regeln.

In Deutschland unterliegen alle AGB-Klauseln einer sehr strengen gerichtlichen Kontrolle. Das bedeutet: Wenn Sie AGB-Klauseln akzeptieren, die unwirksam sind, dann kann Ihnen das egal sein. Sie müssen sich an unwirksame Klauseln nicht halten, können sie ignorieren. Nur die Frage, ob eine bestimmte Klausel unwirksam ist oder nicht, die ist nicht so leicht zu beantworten und muss notfalls von einem Gericht geklärt werden.

Unwirksam sind z.B. alle Klauseln, die gegen gesetzliche Leitbilder verstoßen, die überraschend sind (mit denen man also nicht rechnen muss) oder die eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen.

Wenn Sie eigene AGB haben wollen oder aber Ihre AGB überprüfen lassen möchten, dann wird das ohne Anwalt nicht funktionieren. Dieser Anwalt sollte unbedingt in Ihrer Branche zu Hause sein, die spezifischen Problemlagen kennen und Ihr Geschäftsmodell 1:1 in den AGB abbilden.

Bildquelle: © Maxim_Kazmin – Fotolia.com