Zusammenführungszeit

bezeichnet bei der Kommissionierung den Zeitraum, der zur Zusammenführung von Ware und Person vergeht. Beim Prinzip Mann-zur-Ware ist die Z. gleich der Bewegungszeit der Person. Beim Prinzip Ware-zum-Mann ist die Z. gleich der maximalen Zwischenankunftszeit der Förder- und Lagertechnik beim Transport der Bereitstelleinheit zur Person.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML