Verbrauchsdatum

Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das V. anzugeben. Solche Lebensmittel dürfen nach Ablauf des V. nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. (Nähere Informationen hierzu findet man in der „Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln“;.)

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML