Rollenleiste

1. bezeichnet eine Ausschleuseinrichtung, bestehend aus einer Reihe einzelner Rollen, die aus der Förderebene (z. B. eines Gurtförderers) heraus angehoben werden können. Diese Rollen sind angetrieben und schräg angestellt, so dass sie das Fördergut, wenn es sich über sie hinweg bewegt, seitlich ablenken und in die Abgabestelle ausschleusen. Vgl. Rollenteppich. — 2. bezeichnet ein Fördertechnikelement, bei dem nicht angetriebene Rollen (oder Röllchen aus Kunststoff) hintereinander in einem U-Profil angeordnet sind; vorrangigen Einsatz findet es im Durchlauflager nach dem Schwerkraftprinzip.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML