Kriechgeschwindigkeit

(engl. Creep rate): Aus den Gängen eines Schmalganglagers dürfen die Bediengeräte nur mit Kriechgeschwindigkeit herausfahren und nur dann, wenn das Lastaufnahmemittel sowie der Fahrer- oder Bedienplatz nicht höher als bodenfrei angehoben sind. Eine Kriechgeschwindigkeit darf einen Wert von 2,5 km/h nicht überschreiten (BGV D27).

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML