Gefahrübergang

(engl. Transfer of risks) ist Bestandteil des Vertrages zwischen Lieferant und Unternehmen. Er regelt den Übergang des Risikos vom Lieferanten auf den Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. Dies ist für den Fall eines Verlusts oder Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware bzw. Lieferung wichtig.

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML