Free Carrier

(abgek. FCA) bedeutet: frei bis zur Übergabe der Ware an den benannten Frachtführer des benannten Ortes (einschl. Ausfuhrabfertigung). Gilt für jede Transportart, auch Containerverkehr und Luftfracht. (Lierferklausel nach INCOTERMS)

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML