Fahrausweis für Flurförderzeuge

Entsprechend BGG 925 müssen Fahrer von Flurförderzeugen, insbes. Gabelstaplern, in das Fahren von Stand- und Sitzfahrzeugen eingewiesen (unterrichtet) werden und ihre Befähigung nachweisen (oft auch als Staplerfahrausweis bezeichnet).

Quelle: logipedia / Fraunhofer IML